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Dieses Dokument besteht aus zwei Teilen: der Endnutzer-Lizenzvereinbarung und der Datenschutzerklärung. Sofern hier nicht anders angegeben, gelten die Bedingungen jedes Teils nur für diesen selbst.

Die Endnutzer-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen Tandem Diabetes Care, Inc. („Lizenzgeber“) und Ihnen als Lizenznehmer der Software („Lizenznehmer“). Sie gilt ausschließlich für den Download und die Nutzung der Lizenzgeber-Software Tandem Device Updater („Software“), wie im Folgenden weiter erläutert. Download und Nutzung des Lizenznehmers von anderen Lizenzgeber-Dienstleistungen, -Produkten, -Software oder -Online-Ressourcen als der Software werden durch separate Dokumente geregelt.

Die Datenschutzerklärung („Erklärung“) erläutert, welche Daten der Lizenzgeber während des Herunterladens und Verwendens der Software vom Lizenznehmer erfasst, und informiert den Lizenznehmer über die Verwendung, Übertragung und den Schutz dieser Daten.

 
 

 
 

Endnutzer-lizenzvereinbarung

DER LIZENZGEBER STELLT DIE SOFTWARE AUSSCHLIESSLICH ZU DEN IN DIESER VEREINBARUNG DARGELEGTEN BEDINGUNGEN ZUR VERFÜGUNG; FERNER ERFOLGT DIE BEREITSTELLUNG UNTER DER VORAUSSETZUNG, DASS DER LIZENZNEHMER DIESE BEDINGUNGEN AKZEPTIERT UND EINHÄLT. MIT DEM KLICKEN AUF DIE SCHALTFLÄCHE „AKZEPTIEREN“ WÄHREND DER SOFTWARE-INSTALLATION (A) AKZEPTIERT DER LIZENZNEHMER DIESE VEREINBARUNG UND STIMMT ZU, DASS ER RECHTLICH AN DEREN BESTIMMUNGEN GEBUNDEN IST; (B) ERKLÄRT UND GARANTIERT DER LIZENZNEHMER, DASS: (I) DER LIZENZNEHMER BZW. DER BEVOLLMÄCHTIGTE VERTRETER DES LIZENZNEHMERS MINDESTENS 18 JAHRE ALT IST; UND, (II) FALLS ES SICH BEIM LIZENZNEHMER UM EIN UNTERNEHMEN, EINE STAATLICHE ORGANISATION ODER EINEN ANDEREN RECHTSTRÄGER HANDELT, DASS DER LIZENZGEBER ÜBER DIE ENTSPRECHENDEN RECHTE, BEFUGNISSE UND VOLLMACHTEN VERFÜGT, DIESE VEREINBARUNG IM NAMEN DES LIZENZNEHMERS ABZUSCHLIESSEN UND DEN LIZENZNEHMER AN DIE BESTIMMUNGEN DER VEREINBARUNG ZU BINDEN. WENN DER LIZENZNEHMER DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMT, WIRD DER LIZENZGEBER DIE SOFTWARE NICHT AN DEN LIZENZNEHMER LIZENZIEREN UND DER LIZENZNEHMER DARF DIE SOFTWARE ODER DOKUMENTATION NICHT HERUNTERLADEN ODER INSTALLIEREN.

UNBESCHADET ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG BZW. UNGEACHTET DER ANNAHME DER VEREINBARUNGSBEDINGUNGEN DURCH DEN LIZENZNEHMER WIRD IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG (SEI ES AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER ANDERWEITIG) KEINE LIZENZ GEWÄHRT; FERNER SCHLIESST DIESE VEREINBARUNG AUSDRÜCKLICH ALLE RECHTE AN SOFTWARE AUS, DIE DER LIZENZNEHMER NICHT RECHTMÄßIG ERWORBEN HAT ODER DIE KEINE LEGITIME, AUTORISIERTE KOPIE DER SOFTWARE DES LIZENZGEBERS IST.

 
Geltungsbereich

Diese Lizenzvereinbarung gilt nur für Lizenznehmer, die eine Pumpe gekauft oder erstanden haben und sich gegenwärtig in einem Land außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika („USA“) und Kanada aufhalten. Zur Klarstellung: Diese Lizenzvereinbarung gilt nicht für Pumpenbenutzer, die eine Pumpe gekauft oder erstanden haben und sich gegenwärtig in den USA oder Kanada aufhalten.

 
Definitionen

Im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung haben die nachstehenden Begriffe die folgende Bedeutung

  • "Dokumentation" bezeichnet Benutzerhandbücher, technische Handbücher und alle anderen Materialien, die dem Lizenznehmer in gedruckter, elektronischer oder anderer Form zur Verfügung gestellt werden und die die Installation, den Betrieb, die Nutzung oder die technischen Spezifikationen der Software beschreiben.
  • "Rechte an geistigem Eigentum" sind alle eingetragenen und nicht eingetragenen Rechte, die jetzt oder in Zukunft im Rahmen von Patenten, Copyrights, Handelsmarken, Geschäftsgeheimnissen, Datenbankschutz oder anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums beantragt oder gewährt werden, sowie alle ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen überall auf der Welt.
  • "Lizenznehmer" bezeichnet (a) Benutzer der Pumpe, die berechtigt sind, ihre Pumpensoftware zu aktualisieren, bzw. den gesetzlichen Vormund oder Betreuer solcher Pumpenbenutzer, die eine Pumpe gekauft oder erstanden haben und derzeit in einem Land außerhalb der USA oder Kanada leben; und (b) verordnende Instanzen wie Krankenhäuser, Kliniken, Ärzte und andere Gesundheitsdienstleister, die die Pumpe solchen Benutzern verschreiben.
  • "Lizenzgeber" hat die in der Präambel festgelegte Bedeutung.
  • Pumpe” bezeichnet eine vom Lizenzgeber hergestellte Insulin-Infusionspumpe.
  • "Laufzeit" bezeichnet den Tandem Device Updater.
  • Term” shall have the meaning set forth in the Term and Termination section.

 
Lizenzgewährung und -umfang

Subject to and conditioned upon Licensee's acceptance of and strict compliance with all terms and conditions set forth in this License Agreement, Licensor hereby grants to Licensee a non-exclusive, non-transferable, non-sublicensable, limited license during the Term to download and use the Software and Documentation, solely as set forth in the definitions section and subject to all conditions and limitations set forth herein. This license grants Licensee the right to:

  • Herunterladen und Installieren einer (1) Kopie der Software auf einem (1) Computer in Übereinstimmung mit der Dokumentation; und zum
  • Verwenden und Ausführen der Software nach ordnungsgemäßer Installation in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und der Dokumentation und ausschließlich wie in der Dokumentation erläutert.

 
Nutzungseinschränkungen

Folgendes ist dem Lizenznehmer direkt und indirekt untersagt:

  • use or copy the Software or Documentation beyond the scope of the license granted under the License Grant and Scope section
  • Modifizieren, Übersetzen, Anpassen oder Erstellen von abgeleiteten oder verbesserten (patentierbaren oder nicht patentierbaren) Versionen der Software bzw. der Dokumentation oder Teilen davon;
  • Kombinieren der Software bzw. von Teilen der Software mit anderen Programmen oder Integrieren der Software bzw. von Teilen der Software in andere Programme;
  • Zurückentwickeln, Disassemblieren, Dekompilieren und Decodieren der Software oder Teilen davon sowie jeder Versuch, den Quellcode der Software abzuleiten oder zu ermitteln;
  • Entfernen, Löschen, Verändern oder Verbergen von Handelsmarken bzw. von in der Software oder in der Dokumentation enthaltenen Copyrights, Handelsmarken, Patenten oder anderen Hinweisen auf geistiges Eigentum oder Eigentumsrechte, einschließlich sämtlicher Kopien;
  • direktes oder indirektes Exportieren, Reexportieren oder Freigeben der Software bzw. der Dokumentation oder Zugänglichmachen der Software bzw. der Dokumentation für Rechtsbezirke oder Länder, in denen Exportieren, Reexportieren oder Freigeben durch Gesetze, Regeln oder Vorschriften verboten ist;
  • der Versuch, jegliche in der Software aktivierten Kopierschutz- oder Sicherheitsfunktionen zu entfernen, zu deaktivieren oder zu umgehen; ebenso wie die Entwicklung oder Implementierung von derartigen Umgehungsmethoden;
  • Vermieten, Verleasen, Verleihen, Verkaufen, Unterlizenzieren, Abtreten, Vertreiben, Veröffentlichen, Übertragen oder anderweitiges Zugänglichmachen der Software bzw. von Eigenschaften oder Funktionen der Software an Dritte;
  • Nutzung der Software oder Dokumentation unter Verletzung von Gesetzen, Bestimmungen oder Vorschriften oder mit betrügerischer Absicht; oder
  • Nutzung der Software oder Dokumentation zur Wettbewerbsanalyse der Software, zur Entwicklung eines konkurrierenden Softwareprodukts oder -dienstes oder zu einem anderen Zweck, durch den dem Lizenzgeber ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht.

 
Verantwortung für die Nutzung der Software

Der Lizenznehmer ist verantwortlich und haftbar für jede Nutzung der Software und Dokumentation durch den vom Lizenznehmer direkt oder indirekt darauf zur Verfügung gestellten Zugriff. Insbesondere ist der Lizenznehmer, ohne die Allgemeingültigkeit der vorhergehenden Bestimmung einzuschränken, verantwortlich und haftbar für alle Handlungen und Unterlassungen, die in Bezug auf die Software und die Dokumentation erforderlich sind.

 
Geistige Eigentumsrechte

Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass die Software und Dokumentation unter Lizenz zur Verfügung gestellt und nicht an den Lizenznehmer verkauft wird. Der Lizenznehmer erwirbt keine Eigentumsrechte an der Software oder der Dokumentation im Rahmen dieser Vereinbarung oder sonstige Rechte daran, außer zur Verwendung dieser in Übereinstimmung mit der gewährten Lizenz und unter Einhaltung aller Bestimmungen, Bedingungen und Einschränkungen dieser Vereinbarung. Der Lizenzgeber behält sich das gesamte Recht, den Titel und die Beteiligung an der Software und alle Rechte an geistigem Eigentum vor, die sich aus der Software ergeben oder sich auf sie beziehen, es sei denn, dies wird dem Lizenznehmer in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährt. Der Lizenznehmer unternimmt angemessene Anstrengungen, um die gesamte Software (einschließlich aller Kopien davon) vor Verletzung, Zweckentfremdung, Diebstahl, Missbrauch oder unbefugtem Zugriff zu schützen.

 
Laufzeit und Kündigung

  • Diese Vereinbarung und die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Lizenz bleiben für die Dauer des Garantiezeitraums der Pumpe des Endnutzers oder bis zu einer früheren Kündigung gemäß den hierin dargelegten Bestimmungen in Kraft.
  • Der Lizenznehmer kann diese Vereinbarung kündigen, indem er die Nutzung einstellt und alle Kopien der Software und der Dokumentation, die der Lizenznehmer unter Umständen heruntergeladen hat, zerstört.
  • Der Lizenzgeber kann diese Vereinbarung nach eigenem Ermessen aus einem beliebigen Grund kündigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer.
  • Licensor may terminate this Agreement immediately if Licensee withdraws Licensee’s consent as described in the Licensee Rights section of the Notice.
  • Nach Ablauf oder vorzeitiger Kündigung dieser Vereinbarung endet auch die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Lizenz und der Lizenznehmer hat die Nutzung einzustellen und alle Kopien der Software und der Dokumentation zu vernichten.

 
Haftungsausschluss

DIE SOFTWARE UND DIE DOKUMENTATION WERDEN DEM LIZENZNEHMER „WIE BESEHEN“ UND MIT ALLEN EVENTUELLEN FEHLERN UND MÄNGELN OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER LIZENZGEBER LEHNT IN DEM NACH GELTENDEM RECHT MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANG IN SEINEM EIGENEN NAMEN UND IM NAMEN SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN SOWIE SEINER UND IHRER JEWEILIGEN LIZENZGEBER UND DIENSTLEISTER AUSDRÜCKLICH ALLE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER SONSTIGEN GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE UND DOKUMENTATION AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, GEWÄHRLEISTUNGEN WEGEN RECHTSMÄNGELN UND RECHTSVERLETZUNGEN SOWIE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DEM HANDEL, DEM LEISTUNGSVERLAUF, DER NUTZUNG ODER DEM HANDELSBRAUCH ERGEBEN KÖNNEN. DER LIZENZGEBER GIBT OHNE EINSCHRÄNKUNG DER VORHERGEHENDEN BESTIMMUNG KEINE GARANTIE ODER ZUSICHERUNG AB UND BIETET KEINERLEI GEWÄHR, DASS DIE LIZENZIERTE SOFTWARE DIE ANFORDERUNGEN DES LIZENZNEHMERS ERFÜLLT, BEABSICHTIGTE ERGEBNISSE ERZIELT, MIT ANDEREN SOFTWAREPRODUKTEN, ANWENDUNGEN, SYSTEMEN ODER DIENSTEN KOMPATIBEL IST ODER FUNKTIONIERT, OHNE UNTERBRECHUNG BETRIEBEN WERDEN KANN, LEISTUNGS- ODER ZUVERLÄSSIGKEITSNORMEN ERFÜLLT ODER FEHLERFREI IST ODER DASS FEHLER ODER MÄNGEL BEHOBEN WERDEN KÖNNEN ODER WERDEN.

 
Haftungsbeschränkung

FOLGENDES GILT IM GRÖSSTMÖGLICHEN, NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG:

  1. IN KEINEM FALL SIND DER LIZENZGEBER, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER EINER SEINER ODER IHRER JEWEILIGEN LIZENZGEBER ODER DIENSTLEISTER DEM LIZENZNEHMER ODER EINEM DRITTEN GEGENÜBER HAFTBAR FÜR DIE NUTZUNG, UNTERBRECHUNG, VERZÖGERUNG ODER NICHTNUTZBARKEIT DER SOFTWARE; ENTGANGENE EINNAHMEN ODER GEWINNE; VERZÖGERUNGEN, UNTERBRECHUNGEN ODER VERLUSTE VON DIENSTEN, GESCHÄFTEN ODER DES FIRMENWERTS; VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN; VERLUSTE AUFGRUND VON AUSFÄLLEN, FEHLERHAFTEN FUNKTIONEN ODER ABSCHALTUNGEN VON SYSTEMEN ODER SYSTEMDIENSTEN; UNGENAUES ÜBERTRAGEN, LESEN ODER ÜBERMITTELN VON INFORMATIONEN; AUSBLEIBENDE AKTUALISIERUNG ODER BEREITSTELLUNG KORREKTER INFORMATIONEN; SYSTEMINKOMPATIBILITÄT ODER BEREITSTELLUNG FALSCHER KOMPATIBILITÄTSINFORMATIONEN ODER VERSTÖSSE GEGEN DIE SYSTEMSICHERHEIT ODER FÜR FOLGE-, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE, SPEZIELLE ODER STRAFRECHTLICHE SCHÄDEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG, VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE SCHÄDEN VORHERSEHBAR WAREN UND OB DER LIZENZGEBER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE ODER NICHT.
  2. DIE IN ABSCHNITT 9(a) FESTGELEGTEN EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH DANN, WENN DIE RECHTSMITTEL DES LIZENZNEHMERS IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG NICHT IHREN WESENTLICHEN ZWECK ERFÜLLEN.

 
Verschiedenes

  • Alle Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen den internen Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne dass eine Rechtswahlklausel oder Kollisionsnorm zum Tragen kommt. Jede Klage, Rechtshandlung oder jedes Verfahren, das sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder den hierin vorgesehenen Transaktionen ergibt, wird vor den Bundesgerichten der Vereinigten Staaten von Amerika oder den Gerichten des US-Bundesstaates Kalifornien, jeweils mit Sitz in der Stadt San Diego und dem Bezirk San Diego, eingeleitet und jede Partei unterliegt bei einer solchen Klage, Rechtshandlung oder einem solchen Verfahren unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte. Die Zustellung von gerichtlichen Verfahren, Vorladungen, Benachrichtigungen oder anderen Dokumenten per Post an die hier dargelegte Adresse dieser Partei ist eine wirksame Zustellung des gerichtlichen Verfahrens für alle Klagen, Rechtshandlungen oder sonstigen Verfahren, die vor einem solchen Gericht erhoben werden.
  • Diese Vereinbarung stellt die einzige und vollständige Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber in Bezug auf den hierin enthaltenen Gegenstand dar und ersetzt alle früheren und gleichzeitigen Übereinkünfte, Vereinbarungen, Zusicherungen und Garantien, sowohl schriftlich als auch mündlich, in Bezug auf diesen Gegenstand.
  • Der Lizenznehmer darf keine seiner Rechte abtreten oder anderweitig übertragen oder eine seiner Verpflichtungen oder Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung delegieren oder anderweitig übertragen, sei es freiwillig, unfreiwillig, kraft Gesetzes oder anderweitig.
  • Wenn eine Klausel oder Bestimmung dieser Vereinbarung in einer Gerichtsbarkeit ungültig, rechtswidrig oder undurchsetzbar ist, hat diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Undurchsetzbarkeit keine Auswirkungen auf eine andere Klausel oder Bestimmung dieser Vereinbarung und diese andere Klausel oder Bestimmung wird dadurch in einer anderen Gerichtsbarkeit nicht ungültig, rechtswidrig oder undurchsetzbar.